Häufig gestellte Fragen:
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Wer darf mich während des Wettkampfes begleiten?
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- Auf der Strecke beim Wettkampf darf man weder Begleitung, noch Schrittmacherdienste zu Fuß oder mittels Fahrzeugen annehmen; es ist mir jedoch gestattet, mich vom Streckenrand aus mit Informationen versorgen zu lassen. Dabei dürfen allerdings weder Wettkampfablauf noch andere Teilnehmer störend beeinträchtigt werden.
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Darf ich meine eigene Verpflegung mitbringen und nutzen?
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- Persönliche Verpflegung darf ich verwenden, aber – soweit es sich nicht um Fahrradflaschen handelt – darf sie mir ausschließlich an den offiziell vorgesehenen Verpflegungsstellen von betreuenden Helfern angereicht werden.
- Mitgeführte Behälter für Getränke oder Nahrungsmittel müssen aus unzerbrechlichem Material sein. Flaschen und Behälter aus Glas darf ich nicht in die Wechselzone bringen.
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Ist ein Gesundheitszeugnis zur Teilnahme notwendig?
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- Wenn ich zum Wettkampf melde und antrete sollte ich das nur mit entsprechenden gesundheitlichen und ärztlich kontrollierten besten Voraussetzungen tun. Grundsätzlich ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Dies gilt insbesondere für Kinder, Schüler und Jugendliche: Die Eltern und Betreuer sind bei ihnen verantwortlich für einen entsprechenden Gesundheitszustand.
- Jugendliche der Altersklassen „Jugend“ und „Junioren“ und Schüler haben bezüglich ihrer körperlichen Belastbarkeit bei der Anmeldung zu Wettkämpfen einen ärztlichen Nachweis, der nicht älter als ein Jahr sein darf beizulegen.
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Muss ich zur Wettkampfbesprechung?
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- Ja! Es wird mir dringend nahegelegt, an der Wettkampfbesprechung teilzunehmen, da die dort erteilten Anweisungen für den Wettkampf verbindlich sind – auch dann, wenn ich nicht dort war bin ich daran gebunden. Dies gilt insbesondere auch für meine(n) Mannschaftsbetreuer.
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Wer ist für meine Ausrüstung verantwortlich?
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- Ich selber! Laut Sportordnung des Triathlonverbandes ist „...Jede(r) Teilnehmer(in) (...) für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich und hat darauf zu achten. dass sie den Regeln entspricht.“
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Wo bekomme ich meine Startnummer und meine Startunterlagen?
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- Am Veranstaltungstag wird mir mein Unterlagenpaket mit den Startnummern im Zelt der Meldestelle ausgehändigt.
- Es liegt an mir, meine Startunterlagen rechtzeitig abzuholen (Check-In-Zeit (!)beachten!).
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Wann muss ich die Startnummer tragen?
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- Während des gesamten Wettkampfes mit Ausnahme des Schwimmens. Die Startnummer sind an den vorgeschriebenen Stellen gut sichtbar zu tragen. Manipulationen an den Startnummern insbesondere zum Nachteil des Aufdruckes sind verboten.
- Ich bin für die Feststellung meiner Identität gegenüber der Wettkampfleitung und den Kontrolleuren selbst verantwortlich, die Startnummer muss lesbar angebracht sein, z.B. auch bei Regen über der Jacke!
- Das Rad ist ebenfalls mit der Startnummer - sofern angeboten - zu versehen. Diese Nummer soll deutlich von links sichtbar sein.
- Beim Schwimmen darf die Startnummer nicht getragen werden.
- An einigen Punkten der Strecken werden die Startnummern erfasst. Fehlender Startnummerneintrag im Streckenprotokoll führt zur Disqualifikation.
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Darf ich meine Startnummer bei Nichtantreten weitergeben?
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- Nein! Eine Übertragung des Startrechts (Startnummer) auf andere ist nur mit Genehmigung des Veranstalters/Ausrichters möglich. Der Teilnehmer, der mit meiner Startnummer ohne Umschreiben durch den Veranstalter startet, wird disqualifiziert.
- Ein Start unter falschem Namen, falscher Altersangabe und/oder wenn der/die AthletInnen falsche Angaben machen führt ebenfalls zur Disqualifikation.
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Wechselzone und Einchecken
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Wann muss ich meine Wettkampf-Utensilien in die Wechselzone bringen?
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- Unmittelbar nach dem Check-In (Helmkontrolle, Radkontrolle, Ausrüstungskontrolle, Ablauflängenkontrolle,...) muss ich mein Rad und meinen Helm auf dem mir zugewiesenen Platz abstellen.
- Die Check-In-Zeiten für meinen Wettkampf muss ich einhalten.
- Auch das Abholen der Räder und meiner Bekleidung nach Wettkampfende muss rechtzeitig erfolgen.
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Muss ich unbedingt einen Helm tragen und wie muss er beschaffen sein?
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- Ohne einen geprüften Helm ist kein Start möglich. Das gilt Ohne Ausnahme für alle Wettkampfteilnehmer.
- Von der Aufnahme des Rades in der Wechselzone bis zum Abstellen muss ich einen radsportspezifischen Helm mit geschlossenem Kinnriemen tragen, dessen Aufbau den Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstituts entspricht und der folgende Bedingungen erfüllt:
- keine Beschädigung von Helmschale und/oder Innenmaterial
- unbeschädigte Halteriemen, die an mindestens 3 Stellen mit der Schale verbunden sind
- nicht dehnbar sein dürfen und mittels Sicherheitssystem (nicht Klett o. ä.) schließbar sein müssen. Für Helme mit der Prüfnorm TÜV-GS gilt dies nur, wenn sie ab 1995 hergestellt worden sind.
- Den Helm muss ich bei Abgabe des Rades zur Überprüfung vorzeigen.
- Innerhalb der Wechselzone ist es verboten, mit dem Rad zu fahren.
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Was muss ich beim Check-In sonst noch beachten?
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- Nur für Kinder und Jugendliche darf jeweils ein Betreuer für die unbedingt notwendige Zeit des Ein- und Auscheckens mit in den Wechselbereich.
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Darf mein Betreuer mein Rad einchecken?
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- Nein! Ich muss mein Rad selbst einchecken, im Wettkampf aufnehmen und eigenhändig nach dem Radfahren wieder an dem mir zugewiesenen Platz abstellen.
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Wo stelle ich mein Rad und meine Wettkampfutensilien ab?
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- Die Bekleidung für Schwimmen, Radfahren und Laufen ist von mir eigenhändig an der vom Veranstalter vorgesehenen Stelle zu deponieren und im Verlauf des Wettkampfes auch wieder dort zu platzieren. Falsch platzierte Räder führen zu Wettkampfstrafen (Karten, Zeitstrafen).
- Mitgeführte Behälter für Getränke oder Nahrungsmittel müssen aus unzerbrechlichem Material sein. Flaschen und Behälter aus Glas darf ich nicht in die Wechselzone bringen.
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Schwimmen
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Darf ich mich einschwimmen?
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- Das Einschwimmen vor dem Start ist mir bis 3 Minuten vor dem Start erlaubt.
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Was ist unerlaubte Ausrüstung?
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- Verboten sind Hilfsmittel. wie z.B. Flossen, Handschuhe, Socken, Paddles und Schnorchel beim Schwimmen.
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Was mache ich mit meiner Startnummer?
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- Ich sollte meine vom Veranstalter aufgemalte Startnummer zumindest einmal sichtbar auf Oberarm oder Handrücken tragen.
- Beim Schwimmen darf die Startnummer nicht getragen werden.
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Rad und Radfahren
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Was gilt speziell für die Ausrüstung meines Rades?
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- Ich bin verpflichtet, mein Rad in technisch einwandfreiem, die Gefährdung Dritter ausschließenden Zustand an den Start zu bringen. Das Wettkampfgericht wird dies kontrollieren und Räder bei Mängeln zurückweisen.
- Als Mangel gilt auch die Verwendung nicht sportartspezifischer Materialien oder offene Lenkerrohre.
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Was ist beispielsweise nicht gestattet bzw. was ist vorgeschrieben?
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- Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen an Wettkampfrad und Körper des Wettkämpfers sind nicht erlaubt. Davon ausgenommen sind textile oder textilähnliche Verkleidungen von gespeichten Hinterrädern und Helme.
- Vorderräder müssen gespeicht (konventionell oder speichenarm aus Kunststoffen) sein.
- Lenkeranbauteile müssen so positioniert sein, dass im Falle eines Unfalles oder einer Kollision mit anderen Teilnehmern oder Zuschauern Verletzungen vermieden werden.
- Bremshebel müssen nach hinten ragen.
- Gestattet ist das Mitführen von Werkzeugen und Ersatzteilen; nicht jedoch das Mitführen oder Auswechseln von Laufrädern und Rahmen.
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Welche vorgeschriebene maximale Übersetzungen gelten für wen?
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- Bei erwachsenen Teilnehmern gelten keine Maximalübersetzungen.
- Zum technisch einwandfreien Zustand gehört im Schüler-, Jugend- und Juniorenbereich die Verwendung der vorgeschriebenen Maximalübersetzung (siehe Tabelle).
| Jahrgang |
AK |
Abrolllänge in m |
| 87/88 |
Junioren |
7,93 |
| 89/90 |
Jugend A |
7,01 |
| 91/92 |
Jugend B |
6,10 |
| 93/94 |
Schüler A |
5,66 |
| 95/96 |
Schüler B |
5,66 |
| 97/98 |
Schüler C |
5,66 |
Die Abrollänge ist der Weg den das Fahrrad bei einer Pedalumdrehung zurücklegt.
- Diese Abrolllängen werden VOR dem Einstellen in die Wechselzone durch das Kampfgericht kontrolliert!
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Wo ist die Startnummer zu tragen?
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- Die Startnummer ist auf dem Rücken deutlich sichtbar zu tragen.
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Ist die Radstrecke für den Straßenverkehr gesperrt?
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- Diese Strecke ist markiert, jedoch NICHT polizeilich gesperrt! Achtung! Es befinden sich unter Umständen auch während des Wettkampfes Fußgänger, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Inline-Skater auf der Strecke!
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Nach welchen Regeln wird Rad gefahren?
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- Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist unbedingt einzuhalten. Von der Polizei gemeldete Zuwiderhandlungen werden wie Regelverstöße geahndet.
- Es ist verboten, sich auf der Radstrecke begleiten und/oder betreuen zu lassen.
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Laufen
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Wo wird gelaufen?
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- Gelaufen wird auf einer markierten Runde, diese ist teils asphaltiert, teils wird auf festem Waldboden bzw. auf Gras gelaufen.
- Dem vorgegebenen Streckenverlauf ist zu folgen.
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Worauf muss ich speziell beim Laufen achten?
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- Es ist verboten, sich auf der Laufstrecke begleiten und/oder betreuen zu lassen.
- Beim Laufen haben die Teilnehmer eine Oberkörperbekleidung zu tragen.
- Die Startnummer muss vorne deutlich sichtbar sein.
- Die Rundenzählmarkierungen (Armbändchen /Gummis am Handgelenk) sind deutlich sichtbar zu tragen.
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Bei Problemen
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- Bitte unverzüglich an den nächsten Offiziellen wenden.
- Muss ich den Wettkampf aufgeben, so muss ich den nächsten erreichbaren Offiziellen davon in Kenntnis zu setzen und meine Startnummer abnehmen.
- Die Annahme fremder Hilfe ist mir verboten, soweit die Sportordnung keine Ausnahmen vorsieht. Als Ausnahmen gelten insbesondere Notfälle (Gesundheitsgefährdung) und Hilfen durch vom Veranstalter hierfür eingesetzte Personen.
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Disziplinarmaßnahmen bei Wettkampfverstößen
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Was passiert, wenn ich mich nicht an die Wettkampfregeln halte?
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- Verstöße gegen die Sportordnung sowie gegen das allgemeine Fairnessgebot oder sonstige Regeln die dem Wettkampf zugrunde liegen führen zu disziplinarischen Maßnahmen. Als solche kommen in Betracht:
- a)Verwarnungen (Zeigen der gelben Karte, Ansprechen mit der Startnummer und Aufforderung, den Regelverstoß zu beseitigen)
- b) Disqualifikation (Zeigen der roten Karte)
- c) sofortiger Ausschluss (Zeigen der roten Karte verbunden mit der Aufforderung. den Wettkampf sofort zu beenden).
- Der sofortige Ausschluss erfolgt bei:
- a) Streckenabkürzungen
- b) Windschattenfahren
- c) grob unsportlichem Verhalten in Form von Tätlichkeiten und Beleidigungen.
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Was ist eigentlich „Windschattenfahren“?
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- Windschattenfahren – also das Fahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmer - ist verboten.
- Die Teilnehmer haben Versuche anderer, Windschatten zu fahren, zurückzuweisen.
- Ein Teilnehmer, der nicht deutlich genug zu erkennen gibt, diese Bestimmungen einzuhalten, ist mit Zeitstrafe, ggf. mit der Disqualifikation zu bestrafen.
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Was passiert, wenn ich trotzdem Windschatten fahre?
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- Bereits wenn sich eine Gefahr des Windschattenfahrens abzeichnet, wird der Kampfrichter den/dem betroffenen Athleten die schwarze Karte zeigen. Der Kampfrichter pfeift, nennt die Startnummer, zeigt die schwarze Karte und ruft Zeitstrafe.
- Zeitstrafe: Volks-/Sprintdistanz 1min. Die Zeitstrafe wird zur Wettkampfzeit addiert. Diese Anordnung entspricht einer Verwarnung. Eine zweite Zeitstrafe führt zur Disqualifikation.
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Wann fahre ich Windschatten – und wann nicht?
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- Es gilt eine „gedachte“ Windschattenbox von 3 x 10 Metern mittig hinter dem Rad jedes Teilnehmers.
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Wie überhole ich also richtig?
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- Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenbox des vor ihm fahrenden so schnell als möglich zu durchqueren.
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Ich werde beim Radfahren überholt – was tun?
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- Werde ich selber überholt, so habe ich sofort die Box des Überholers zu verlassen.
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Darf ich auf der Radstrecke neben anderen Teilnehmern fahren?
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- Ständiges Nebeneinanderfahren ist verboten. Anweisungen von Kampfrichtern zu versetztem Fahren ist im Rahmen der StVO Folge zu leisten.
- Auch ist es nicht gestattet, in einer Windschattenbox von 3 x 35 m hinter Rennbegleit-, Medien-, oder sonstigen Fahrzeugen zu fahren.
- Der Bereich 500 m vor und hinter der Wechselzone ist von dieser Regel ausgenommen.
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